Kosten

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Ein Wort zu den Behandlungskosten…

Eine Investition in Ihre Gesundheit

Eine kieferorthopädische Behandlung bietet viele Vorteile. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Behandlungskosten bei Kindern und Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Allerdings müssen die vorliegenden Zahnfehlstellungen schwerwiegend sein und in das sogenannte Kieferorthopädische Indikationsgruppen Schema (KIG) eingruppiert werden.

Dieses KIG Schema ist für die Krankenkassen ein Instrument, um die Kosten zu reduzieren. Die KIG Stufen KIG 1 und KIG 2 umfassen die leichten und mittelschweren Zahnfehlstellungen. Obwohl die Behandlung dieser Anomalien medizinisch sinnvoll ist, werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Patienten mit der Einstufung KIG1 oder KIG2 können die Behandlung auf privater Basis durchführen lassen.

Bei einer Eingruppierung in die Stufen KIG3, KIG4 oder KIG5 übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten für eine „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche“ Behandlung. Während der laufenden Behandlung trägt der Versicherte einen Eigenanteil in Höhe von 20 oder 10%, welchen die Krankenkassen nach erfolgreichen Abschluss der Behandlung wieder erstatten.

Passend auf die Behandlung Ihres Kindes zugeschnitten, haben Sie die Möglichkeit, freiwillige Zusatzleistungen zu wählen, welche über die vorgeschriebene Basisversorgung hinausgehen. Diese optimieren den Behandlungsverlauf, so dass das Ergebnis oftmals schneller und angenehmer erzielt werden kann. Gerne beraten wir Sie hier individuell.

Die kieferorthopädische Behandlung von Erwachsenen wird nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Ausgenommen sind schwerwiegende Fälle, bei denen kieferorthopädisch und kieferchirurgisch behandelt werden muss.

Die Entscheidung für freiwillige Zusatzleistungen oder eine Behandlung auf freiwilliger Basis ist sicherlich auf eine Kostenfrage. Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer zinsfreien Ratenzahlung.

Private Zusatzversicherungen können hinsichtlich auf eine Kostenübernahme von kieferorthopädischer Behandlungen sinnvoll sein. Informationen finden Sie z. B. unter http://www.waizmanntabelle.de/

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen verwenden nicht dieses KIG-Schema. Allerdings hängt eine Kostenerstattung im Wesentlichen vom jeweiligen Versicherungstarif ab, so dass es auch hier Eigenbeteiligungen gibt. Um eine Kostentransparenz zu erhalten empfiehlt es sich, den Behandlungsplan vor Behandlungsbeginn bei Ihrem Kostenträger einzureichen.

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